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MÄRZ/APRIL 2017

Dringend nötige Massnahmen zum Schutz der Bienen in der Schweiz

 

Die Abschreibung der Motion 13.3372 verhindern


2013 wurde aus der Motion der „Nationale Massnahmenplan zur Gesundheit der Bienen“. Der Bundesrat beantragt nun der Kommission UREK das Abschreiben der Motion – damit bestünde kein Handlungsbedarf mehr: Es sind jedoch noch weitere dringende Massnahmen zum Schutz der Bienen nötig!

 

Wir möchten deshalb alle Bienenfreunde bitten, sich mit uns dafür einzusetzen, dass die Motion nicht abgeschrieben wird und weitere, dringend nötige Massnahmen umgesetzt werden.

Die 4 dringendsten Hauptforderungen – mit den hoffentlich politisch besten Chancen – um die wir die UREK bitten:

 

Aufnahme der Wildbienen ins Monitoringprogramm «Arten und Lebensräume in der Landwirtschaft» (ALL-EMA)

  • Kein Abbruch von ALL-EMA nach der ersten Phase.
  • Bis zum Beginn der zweiten Phase muss die Integration der Wildbienen in das Monitoring vorbereitet und schliesslich implementiert werden.
    Wildbienen müssen dringend aufgenommen werden um eine klare und langfristige Wirkungskontrolle  der Massnahmen im Agrarbereich zu ermöglichen. Sie sind von elementarer Bedeutung für die Landwirtschaft selbst und die Funktionsfähigkeit der Agrarökosysteme. Der BR argumentiert im Bericht (S. 36), dass man die für die Bestäubung wichtigen Bienenarten noch nicht kennt, und daher noch nicht mit dem Monitoring beginnen kann. Bei ALL-EMA geht es um die Kontrolle der gesamten Biodiversität im Landwirtschaftsgebiet, und nicht nur um agronomisch wichtige Arten. Die einberufene Expertengruppe hat ein Monitoring der Wildbienen als sehr dringend und sehr effektiv beurteilt (Expertenbericht Agroscope, Mai 2014). Die nötigen und praxistauglichen Methoden sind vorhanden (aktueller Bericht des BR S. 28).

Stärkere Gewichtung der Wildbienen bei den Blühstreifen

  • Besonders wichtig sind 2jährige Blühstreifen in Kombination mit geeigneten Niststrukturen.
    Die Förderung von Wildbienen muss insgesamt stärker angestrebt werden (insgesamt über 600 Arten in der Schweiz), nicht nur auf die häufigsten und bekanntesten Arten ausgerichtet werden. Der Bericht hat anerkannt, dass Wildbienen eine grosse Bedeutung für die Bestäubung von Kultur- und Wildpflanzen und somit für unsere Ökosysteme haben. Weitere Massnahmen müssen deshalb den langfristigen Nutzen der Blühstreifen garantieren. Dazu sind mehrjährige Blühstreifen sowie gleichzeitig strukturreiche Nisthabitate in der Nähe dieser Blühstreifen nötig.

Erhöhung des Anteils ökologisch wertvoller Flächen im Agrarraum

  • Erhöhung der Strukturvielfalt:
    Der enorme Rückgang der Strukturvielfalt und die hohen Nährstoffeinträge sind Verursacher des starken Rückgangs der Wildbienen. Struktur- und Blütenreiche Lebensräume sind für Wildbienen von grosser Bedeutung, deshalb muss der Verarmung des Kulturlandes dringend entgegengewirkt werden. In der Landwirtschaftspolitik müssen Anreize zur Aufwertung des Kulturlandes gesetzt werden.
  • Die hohen Nährstoffeinträge in Folge von Ammoniak-Emissionen müssen dringend reduziert werden, um den Verlust wertvoller Lebensräume zu stoppen (auch in mittelhohen und hohen Lagen).

Wirkungsvolle Massnahmen in den Aktionsplan Pestizide aufnehmen

  • Zulassung: Erhebung neuer Daten zu aktuellen PSM
    Neu werden bei derZulassung der Pflanzenschutzmittel(PSM) auch chronische und subletale Effekte (Bienen sterben nicht, sind aber geschwächt, unfruchtbar oder verwirrt) auf Bienen geprüft. Es ist unklar, zu wie vielen % der aktuellen PSM Daten vorliegen. Aus dem Bericht des Bundesrats geht hervor, dass die neuen Regeln auch bei PSM angewendet werden, die schon auf dem Markt sind, jedoch nur, falls entsprechende Daten schon vorliegen.
    Zusätzlich zum Aktionsplan Pflanzenschutzmittel besteht hier Handlungsbedarf.
  • Verzicht auf bienengefährliche Pestizide
    – Geringerer Einsatz von Pestiziden: behandelte Fläche, Anzahl Anwendungen, Verzicht auf die gefährlichsten Pestizide.
       Wirkungsvolle Massnahmen im Aktionsplan PSM.
    – Vollständiges Moratorium von Neonikotinoiden bis Umweltverträglichkeit wissenschaftlich sauber nachgewiesen ist.
    –  Dringender Handlungsbedarf besteht laut Experten auch bei Massnahmen im Bereich der Zulassung von PSM und bei der Sensibilisierung der (Hobby-)Gärtner und Grünflächen.
  • Monitoring Pestizid-Anwendung
    Massnahmen aus dem «Pestizid-Reduktionsplan Schweiz» (Mai 2016) aufnehmen in den Aktionsplan des Bundes:
    –  Die verkauften Mengen von Pestizid-Wirkstoffen und die mit den Wirkstoffen behandelten Flächen und Kulturen, aufgetrennt nach Toxizitätsklassen, ab sofort transparent auszuweisen.
    –  Einführung Chipkartensystem, damit gekaufte Mengen automatisch erfasst und an eine Datenbank übermittelt werden. Vollerfassung des Pestizideinsatzes bis 2020 mithilfe GPS-Technologie (Zeit, Ort, Menge, Kultur).

 

Definitiv entschieden wird über die Motion an den Sitzungen vom 24.4.2017 (UREK-N) und 16.5.2017 (UREK-S).

 

Mehr Infos und Links bei unserer Petition

 

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung:
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